Das Wappen der Samtgemeinde Dörpen
Die Kommunen führen als Hoheitszeichen Wappen, Flaggen und Dienstsiegel. Dieses Recht regelt das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG). Details zu den Hoheitszeichen vor Ort bestimmt die Hauptsatzung der Samtgemeinde Dörpen.
Eine Verwendung des Namens, des Wappens, der Flagge und des Banners der Samtgemeinde zu nichtbehördlichen Zwecken ist nur mit Genehmigung der Samtgemeinde zulässig.
Name und Status der Samtgemeinde
Laut § 1 der Hauptsatzung der Samtgemeinde Dörpen führt die Samtgemeinde den Namen "Samtgemeinde Dörpen" und hat ihren Sitz in der Gemeinde Dörpen.
Die Samtgemeinde Dörpen, zu der die Mitgliedsgemeinden Dörpen, Dersum, Heede, Kluse, Lehe, Neubörger, Neulehe, Walchum und Wippingen gehören, wurde im Rahmen des Gemeindeneugliederungsgesetzes zum 01.01.1973 gebildet. Die Samtgemeinde Dörpen zählt zur Zeit rd. 16.300 Einwohner mit einer Fläche von ca. 209 km².
Wappen, Flagge, Banner und Siegel - die Hoheitszeichen der Samtgemeinde Dörpen
Das Wappen der Samtgemeinde Dörpen zeigt im roten Schild einen silbernen schräglinken Wellenbalken, begleitet von einer goldenen Garbe aus neun Ähren und einem goldenen Papierbogen. Die Farben der Samtgemeinde Dörpen sind rot und gelb (§ 2 der Hauptsatzung der Samtgemeinde Dörpen).
Die Samtgemeinde Dörpen entstand am 01.01.1973 durch Zusammenschluss der neun Mitgliedsgemeinden Dersum, Dörpen, Heede, Kluse, Lehe, Neubörger, Neulehe, Walchum und Wippingen. Dieser Zusammenschluss wird durch die neun Ähren in der Garbe symbolisiert.
Das Gebiet der Samtgemeinde berühren vier wichtige Wasserstraßen: die Ems, der Dortmund-Ems-Kanal, der Ems-Seitenkanal und der Küstenkanal. Für sie steht der Wellenbalken im Wappen.
Haupterwerbszweig der Bevölkerung ist die Landwirtschaft, die durch die Garbe symbolisiert ist. Der Papierbogen steht für die in jüngster Zeit entstandene Papierindustrie, die im Wirtschaftsleben der Samtgemeinde eine bedeutende Rolle spielt.
Die Farben Rot und Gold sind die Farben des Bistums Münster. Sie zeigen die ehemalige Zugehörigkeit des Samtgemeindegebietes zum Territorium des münsterischen Niederstiftes an.
Die Flagge der Samtgemeinde Dörpen ist doppelt so lang wie hoch und in der Mitte senkrecht geteilt; am Schaft im quadratischen Feld belegt mit dem Wappen der Samtgemeinde Dörpen, die andere Hälfte ist viermal von Rot und Weiß waagerecht geteilt (§ 2 der Hauptsatzung der Samtgemeinde Dörpen).
Das Banner der Samtgemeinde Dörpen ist mehr als doppelt so lang wie breit; oben im quadratischen Feld belegt mit dem Wappen der Samtgemeinde Dörpen, darunter viermal von Rot und Weiß senkrecht geteilt (§ 2 der Hauptsatzung der Samtgemeinde Dörpen).
Das Dienstsiegel der Samtgemeinde Dörpen erhält das Wappen und die Umschrift "SAMTGEMEINDE DÖRPEN" (§ 2 der Hauptsatzung der Samtgemeinde Dörpen).