Hundehaltung Abmeldung
Leistungsbeschreibung
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei
Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
- Aufgabe der Hundehaltung
- Abgabe des Hundes
- Tod des Hundes
- Verlust des Hundes
- Wegzug des Hundehalters
Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
Welche Fristen muss ich beachten?
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.
Was sollte ich noch wissen?
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur 'Hundehaltung Anmeldung'.
Montag:
von
08:30
bis
12:30
Uhr
Dienstag:
von
08:30
bis
12:30
Uhr
und
14:00
bis
16:00
Uhr
Mittwoch:
von
08:30
bis
12:30
Uhr
Donnerstag:
von
14:00
bis
17:45
Uhr
Freitag:
von
08:30
bis
12:00
Uhr
Zusätzlich können montags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie donnerstags von 08:30 bis 12:30 Uhr Termine vereinbart werden.
Kontakte:
04963 402 303
04963 402 318
04963 402 302
04963 402 323