Fahrtkostenerstattung für die Schülerbeförderung
Die Samtgemeinde Dörpen erstattet die im Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schülern bzw. ihren Erziehungsberechtigten die notwendigen Aufwendungen (Klassen 5 – 10), wenn nicht das zuständige Gymnasium in Dörpen besucht wird.
Der Antrag muss spätestens bis zum 31.12. nach Ablauf des Schuljahres eingegangen sein.
Weitere Informationen können der Satzung über die Schülerbeförderung der Emsländischen Eisenbahn entnommen werden.
Der Antrag muss spätestens bis zum 31.12. nach Ablauf des Schuljahres eingegangen sein.
Weitere Informationen können der Satzung über die Schülerbeförderung der Emsländischen Eisenbahn entnommen werden.
Montag:
von
08:00
bis
12:30
Uhr
Dienstag:
von
08:00
bis
12:30
Uhr
und
14:00
bis
16:00
Uhr
Mittwoch:
von
08:00
bis
12:30
Uhr
Donnerstag:
von
14:00
bis
17:45
Uhr
Freitag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
Zusätzlich können montags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie donnerstags von 08:00 bis 12:30 Uhr Termine vereinbart werden.