Spendenbescheinigung
Sofern der Samtgemeinde Dörpen Spenden für gemeinnützige Zwecke zugeleitet werden, kann dem Spender eine Spendenbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt ausgestellt werden.
Seit der letzten Änderung des Spendenrechtes zum 01.01.2000 sind Vereine, etc. in der Regel selbst berechtigt, Spendenbescheinigungen auszustellen. Hier erübrigt sich insofern das früher notwendige Spendendurchlaufverfahren über die Samtgemeinde Dörpen.
Montag:
von
08:00
bis
12:30
Uhr
Dienstag:
von
08:00
bis
12:30
Uhr
und
14:00
bis
16:00
Uhr
Mittwoch:
von
08:00
bis
12:30
Uhr
Donnerstag:
von
14:00
bis
17:45
Uhr
Freitag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
Zusätzlich können montags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie donnerstags von 08:00 bis 12:30 Uhr Termine vereinbart werden.