Buchhaltung
Der gesamte Zahlungsverkehr der Samtgemeinde Dörpen und der Mitgliedsgemeinden einschließlich des Mahn- und Vollstreckungswesen wird zentral von der Samtgemeindekasse abgewickelt.
Zahlungen an die Samtgemeinde Dörpen und die Mitgliedsgemeinden können per Überweisung oder bar im Rathaus während der Öffnungszeiten erfolgen.
Bei Zahlungen per Überweisung ist die Angabe des Kassenzeichens oder Verwendungszwecks erforderlich.Zur Vereinfachung von fristgerechten Zahlungen empfehlen wir Ihnen die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats. Ein Vordruck steht unter "Dokumente" zum Download bereit.
Wichtige Zahlungstermine im Kalenderjahr- Grundbesitzabgaben
- 15.02. / 15.05. / 15.08. / 15.11.
- 01.07. (bei jährlicher Fälligkeit)
- Gewerbesteuer-Vorauszahlungen
- 15.02. / 15.05. / 15.08. / 15.11.
- Hundesteuer
- 01.04. / 01.10.
- 01.07. (bei jährlicher Fälligkeit)
Denken Sie bitte an die rechtzeitige Zahlung zu den Fälligkeitsterminen, um unnötige Kosten für Mahngebühren, Vollstreckungsgebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden!
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