Abwassergebühr
Für die Inanspruchnahme der zentralen öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlage wird eine Abwassergebühr für die Grundstücke erhoben, die an diese öffentliche Abwasseranlage angeschlossen sind oder in diese entwässern. Gebührenpflichtig ist der Eigentümer des Grundstücks.
Hauswasserversorgungen, die für sanitäre Anlagen genutzt werden, sind entsprechend für die Berechnung der Abwassergebühren zu melden.
Grundsätzlich wird die Gebühr auf Grundlage der Menge des vom Wasserwerk bezogenen Frischwassers berechnet. Je Kubikmeter bezogenen Frischwassers ist eine Gebühr von 2,90 € zu zahlen. Die Gebührenabrechnung erfolgt im Auftrag der Samtgemeinde Dörpen durch den Wasserverband Hümmling.
Anmeldung eines Zwischenzählers / Absetzung v. Abwasserbeseitigungsgebühren
Weiterhin besteht die Möglichkeit über den Einbau eines sogenannten Zwischenzählers (Gartenzähler), Wassermengen, die nachweislich nicht in den Abwasserkanal gelangen, berücksichtigen zu lassen. Dieser Zwischenzähler muss fest installiert sein und ist bei der Samtgemeinde Dörpen (gerne auch online) anzumelden. Gleiches gilt für einen sogenannten Zuzähler über welchen zusätzliche Wassermengen in die Kanalisation gelangen.
Kontakte: