Abwasserabgabe Kleinkläranlagen
Für Grundstücke, auf denen die Abwasserentsorgung mit Kleinkläranlagen (Drei-Kammer-Gruben) erfolgt, ist eine Abwasserabgabe zu entrichten, sofern für diese Kleinkläranlagen bisher der Nachweis, dass die Anlage dem aktuellen Stand der Technik entspricht, noch nicht erbracht wurde. Der Nachweis ist dabei gegenüber dem Landkreis Emsland, Amt für Wasserwirtschaft in Meppen, Ordeniederung 1, 49716 Meppen, Tel. 05931/44-0 (Zentrale) zu erbringen.
Die Abwasserabgabe ist neben der Fäkalschlammgebühr, die für die Entnahme des Schlammes aus der Grube gezahlt wurde, zu entrichten.
Die Höhe der Abwasserabgabe richtet sich dabei nach der Anzahl der zum 30.06. des Kalenderjahres mit Hauptwohnung auf dem Grundstück gemeldeten Einwohner. Die Veranlagung dieser Abgabe erfolgt durch den Fachbereich Steuern und Abgaben der Samtgemeinde Dörpen.
Die Abwasserabgabe beträgt 17,90 €/Jahr je Einwohner.
Bürger – auch Kleineinleiter – und die indirekt einleitenden Betriebe zahlen die Abwasserabgabe nur indirekt (über die Abwassergebühr bzw. über die Abwälzung durch die Gemeinde). Lediglich die Betriebe, die selbst über eine Abwasserreinigungsanlage verfügen und Abwasser einleiten, zahlen direkt eine Abwasserabgabe an das Land.
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