Straßenreinigungsgebühr
Für die maschinelle Reinigung der öffentlichen Straßen und Wege erhebt die Samtgemeinde Dörpen eine Gebühr von den Eigentümern der Grundstücke, die an die zu reinigende Straße grenzen.
Die Veranlagung der Gebühr erfolgt durch die Finanzabteilung im Rahmen der Grundbesitzabgabenbescheide.
Bei Problemen der laufenden Straßenreinigung wenden Sie sich bitte an einen der nachstehenden Ansprechpartner.
Die Straßenreinigungsgebühr berechnet sich nach dem Frontmetermaß des an die Straße grenzenden Grundstückes.
Sie beträgt derzeit 0,90 € je Meter Straßenfront pro Jahr.
Die Erhebung der Gebühr erfolgt mit den übrigen Grundbesitzabgaben im Rahmen der Jahresveranlagung.
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