Einrichtung einer Auskunftssperre
Mitzubringen sind die Namen der Personen, von denen Gefahren befürchtet werden sowie Nachweise zur Glaubhaftmachung der Angaben (z.B. Aufenthaltsbescheinigung Frauenhaus, Polizenanzeige, ...)
Leistungsbeschreibung
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Die Auskunftssperre wird durch die zuständige Stelle eingerichtet. Weitere beteiligte Stellen, wie die der vorherigen Wohnung und die für eventuell vorhandene weitere Wohnungen zuständigen Stellen, werden unterrichtet.
Welche Fristen muss ich beachten?
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Die Auskunftssperre wird auf zwei Jahre befristet. Sie kann auf Antrag oder von Amts wegen verlängert werden. Die betroffene Person muss vor Aufhebung der Sperre benachrichtigt werden, soweit sie erreichbar ist.
Geltungsdauer:
2 Jahre
Was sollte ich noch wissen?
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Die betroffene Person ist vor Aufhebung der Sperre zu unterrichten, soweit sie erreichbar ist. Für die Verlängerung der Auskunftssperre ist ein erneuter Antrag erforderlich.
Montag:
von
08:00
bis
12:30
Uhr
Dienstag:
von
08:00
bis
12:30
Uhr
und
14:00
bis
16:00
Uhr
Mittwoch:
von
08:00
bis
12:30
Uhr
Donnerstag:
von
14:00
bis
17:45
Uhr
Freitag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
Zusätzlich können montags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie donnerstags von 08:00 bis 12:30 Uhr Termine vereinbart werden.
Kontakte:
04963 402 150
04963 402 150
04963 402 150
04963 402 150
04963 402 150
04963 402 150