Antrag auf Übernahme Kindergartenbeitrag
Gemäß § 90 Abs. 3 Sozialgesetzbuch VIII kann die Übernahme des Teilnahmebeitrages/der Gebühr für eine Tageseinrichtung beantragt werden.
Zur Bearbeitung werden folgenden Unterlagen benötigt:
• Beitragsbescheid der Kindertagesstätte
• Kindergeldbescheid bzw. Kontoauszug (letzte Eingangszahlung)
• Gehaltsabrechnung der letzten sechs Monate vor Antragstellung
• Bescheid über den Bezug von SGB II – Leistungen, SGB XII- Leistungen
• Bescheid der Agentur für Arbeit (ALG I, Unterhaltsgeld, Übergangsgeld, Berufsausbildungsbeihilfe etc.)
• Nachweis über den Bezug von Krankengeld
• Nachweis über sonstige Einnahmen (z.B. aus Vermietung/ Verpachtung)
• Wohngeldbescheid (falls noch kein Wohngeld beantragt wurde, ist dieser vorrangig zu stellen. Anträge erhalten Sie im Bürgerbüro der Samtgemeinde Dörpen, Hauptstr. 25, 26892 Dörpen)
• Beitragsrechnungen der Versicherungen (Haftpflicht, Hausrat, Kfz- Haftpflicht, private Krankenversicherung, Unfallversicherung, Wohngebäude)
Nur vollständig eingereichte Anträge können eine zügige Bearbeitung gewährleisten.
Die Öffnungszeiten des Fachbereich Arbeit und Soziales können Sie hier entnehmen.