Anliegerbeitrag
Die Gemeinde erhebt aufgrund verschiedener Rechtsgrundlagen Beiträge für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen sowie für die Verbesserung, Erneuerung und Erweiterung bereits vorhandener Straßen.
Der Anliegerbeitrag ist vom Eigentümer des betreffenden Grundstückes zu leisten.
Die Höhe der Beiträge richtet sich in der Regel nach der Größe der Grundstücke unter Berücksichtigung der baulichen Ausnutzbarkeit sowie nach den Ausbaukosten sowie der Klassifizierung der Straße.
Die Beiträge werden jeweils durch Bescheid festgesetzt.
Montag:
von
08:00
bis
12:30
Uhr
Dienstag:
von
08:00
bis
12:30
Uhr
und
14:00
bis
16:00
Uhr
Mittwoch:
von
08:00
bis
12:30
Uhr
Donnerstag:
von
14:00
bis
17:45
Uhr
Freitag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
Zusätzlich können montags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie donnerstags von 08:00 bis 12:30 Uhr Termine vereinbart werden.