Bekanntmachung über die Rechtsverbindlichkeit der 148. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Dörpen - Gemeindegebiet Dörpen
Veröffentlicht am:
10.10.2024
Der Landkreis Emsland hat mit Verfügung vom 09.09.2024 die Änderung Nr. 148 des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Dörpen – Darstellung eines Sondergebietes für Tierhaltungsanlagen in der Mitgliedsgemeinde Dörpen – gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit der Maßgabe der Fassung eines Beitrittsbeschlusses genehmigt. Der Beitrittsbeschluss wurde am 24.09.2024 vom Samtgemeinderat gefasst. Die 148. Flächennutzungsplanänderung gilt somit als genehmigt.
Die vollständige Bekanntmachung über die Rechtsverbindlichkeit finden Sie hier.