Bekanntmachung über die Rechtsverbindlichkeit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 "Betriebsflächen GVZ Teil I und II" der Gemeinde Dörpen
Veröffentlicht am:
30.09.2021
Der Rat der Gemeinde Dörpen hat die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 "Betriebsflächen GVZ Teil I und II" als Satzung beschlossen.
Mit dieser Bekanntmachung ist die Bebauungsplanänderung rechtsverbindlich geworden.