Bekanntmachung über die Rechtsverbindlchkeit des Bebauungsplanes Nr. 88 "Erweiterung des Rathauses" der Gemeinde Dörpen
Veröffentlicht am:
07.07.2020
Der Rat der Gemeinde Dörpen hat den Bebauungsplan Nr. 88 "Erweiterung des Ratshauses" als Satzung beschlossen.
Mit dieser Bekanntmachung ist der Bebauungsplan rechtsverbindlich geworden.