Bekanntmachung über die Genehmigung der 1. Änderung des Wege- und Gewässerplanes mit landwirtschaftlichem Begleitplan für das Flurbereinigungsverfahren Kluse
Veröffentlicht am:
13.03.2025
Im Flurbereinigungsverfahren Kluse ist mit Datum vom 08.01.2025 die 1. Änderung des Wege- und Gewässerplanes mit landschaftspflegerischem Begleitplan nach § 41 Flurbereinigungsgesetz (FlurGB) genehmigt worden.
Die Genehmigung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Eine Ausfertigung der Plangenehmigungsverfügung nebst Planunterlagen liegt in der Samtgemeinde Dörpen, Zimmer 408, Hauptstraße 25, 26892 Dörpen, zur Einsichtnahme für die Öffentlichkeit und Vereinigungen während der Dienstzeiten in der Zeit vom 17.03.2025 bis 31.03.2025 aus.