Bekanntmachung über die Einziehung einer Gemeindestraße in der Gemeinde Kluse gem. § 8 des Niedersächsischen Straßengesetzes
Veröffentlicht am:
09.02.2023
Die Gemeinde Kluse hat mit Wirkung vom 01.02.2023 ein Teilstück des gemeindeeigenen Weges im Bereich Suddenburger Tannen gem. § 8 Abs. 1 i.V.m. § 8 Abs. 2 S. 2 Alt. 3 Niedersächsischen Straßengesetz (NStrG) als öffentliche Straße eingezogen.
Die Ankündigung der Einziehung wurde am 28.10.2022 gem. § 8 Abs. 2 S. 1 NStrG bekannt gemacht.
Die vollständige Bekanntmachung über die Einziehung mit Lageplan finden Sie hier.