Bekanntmachung über die Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 80 "Erweiterung östlich der Wiffehnstraße"
Veröffentlicht am:
18.02.2019
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Dörpen hat die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 80 "Erweiterung östlich der Wittefehnstraße beschlossen.
Der Entwruf des Bebauungsplanes mit gestalterischen Festsetzungen und der Entwurf der Begründung liegen in der Zeit vom 27. Februar 2019 bis zum 03. April 2019 gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches im Rathaus der Samtgemeinde Dörpen, Hauptstraße 25, Zimmer 408, 26892 Dörpen, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.