Bekanntmachung über die Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 28 "Westlich der Aschendorfer Straße"
Veröffentlicht am:
24.01.2019
Der Rat der Gemeinde Neubörger hat die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 28 "Westlich der Aschendorfer Straße" beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit gestalterischen Festsetzungen und der Entwurf der Begründung liegen in der Zeit vom 01.02.2019 bis zum 08.03.2019 gem. § 3 (2) des Baugesetzbuches (BauGB) im Rathaus der Samtgemeinde Dörpen, Hauptstraße 25, Zimmer 408, 26892 Dörpen, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die Bekanntmachung mit Kartenausschnitt können Sie hier einsehen (pdf.)