Bekanntmachung über die Ankündigung der Einziehung einer Gemeindestraße in der Gemeinde Kluse
Veröffentlicht am:
28.10.2022
Die Gemeinde Kluse als Träger der Straßenbaulast gibt hiermit gem. § 8 Abs. 2 Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) in der derzeit gültigen Fassung und aufgrund des Beschlusses des Rates vom 05.10.2022 die Ankündigung der Einziehung einer Gemeindestraße gm. § 47 Nr. 3 NStrG bekannt.