Bekanntmachung über die Abstufung der Kreisstraße 157 (K157) in den Gemeinden Dörpen und Neulehe
Veröffentlicht am:
11.06.2024
Eine Teilstrecke der Kreisstraße 157 wird mit Wirkung zum 01.01.2018 zur Gemeindestraße abgestuft - (§7 Niedersächsisches Straßengesetz).
Im Bereich von Str.-km 1,711 (Küstenkanal/Gemeindegrenze Dörpen) bis Str.-km 2,358 (Einmündung Neuanbindung K157 an die B401) ist die Gemeinde Dörpen der neue Träger der Straßenbaulast.
Im Bereich von Str.-km 1,348 (Auf- und Abfahrt B401) bis Str.-km 1,645 (Gemeindegrenze Neulehe) ist die Gemeinde Neulehe der Träger der Straßenbaulast.