Bekanntmachung im Planfeststellungsverfahren für die befristete Änderung der Staufunktion des Emssperrwerks im Rahmen der Regionalen Infrastrukturmaßnahme Ems
Der Landkreis Emsland, Ordeniederung 1, 49716 Meppen, hat mit Schreiben vom 15.01.2020 für das o. a. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach den §§ 68 ff. des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit den §§ 16 bis 27 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrens-
gesetzes (VwVfG) beantragt.
Zuständige Behörde für die Durchführung dieses Planfeststellungsverfahrens und die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens ist der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Direktion, Standort Oldenburg, Im Dreieck 12, 26127 Oldenburg.
Im Falle einer positiven Entscheidung ergeht nach § 74 VwVfG ein Planfeststellungsbeschluss.