Bekanntmachung erneute Auslegung B-Plan Nr. 79 Dählen
Veröffentlicht am:
06.07.2018
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Dörpen hat die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 79 „Dählen“ beschlossen. Als Rechtsgrundlage ist nunmehr der § 13 b Baugesetzbuch (BauGB) und nicht wie vorgesehen § 13 a BauGB anzuwenden.
Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes mit gestalterischen Festsetzungen und der überarbeitete Entwurf der Begründung liegen aufgrund dieser geänderten Rechtsgrundlage in der Zeit vom 16. Juli 2018 bis zum 31. Juli 2018 gemäß § 3 (2) des Baugesetzbuches im Rathaus der Samtgemeinde in Dörpen, Hauptstraße 25, Zimmer 408, 26892 Dörpen, erneut zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.