Bekanntmachung Inkrafttreten Bebauungsplan Nr. 22 "Erw. Fehnstraße/Sonderburgstr." Gemeinde Wippingen
Der vom Rat der Gemeinde Wippingen am 28.09.2017 als Satzung beschlossene o.g. Bebauungsplan Nr. 22 "Erw. Fehnstraße/Sonderburgstr." wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Mit dieser Bekanntmachung ist der Bebauungsplan gemäß § 10 BauGB rechtsverbindlich geworden.
Der Bebauungsplan einschließlich Begründung und Umweltbericht sowie Anlagen können während der Sprechstunden im Rathaus der Samtgemeinde Dörpen, Hauptstraße 25, Zimmer 408, sowie im Hause des Bürgermeisters Hermann Gerdes, Arenbergstraße 24, 26892 Wippingen, von jedermann eingesehen werden und über dessen Inhalt Auskunft verlangt werden.
Die Unterlagen können Sie hier online einsehen.
Die Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Unterlagen finden Sie hier.