Bekanntmachung Inkrafttreten B-Plan Nr. 2 "Düne" 11. Änderung Gem. Dörpen
Die vom Rat der Gemeinde Dörpen am 05.04.2018 als Satzung beschlossene o.g. 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Düne“ mit gleichzeitiger Berichtigung des Flächennutzungsplanes durch die Samtgemeinde Dörpen wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Mit dieser Bekanntmachung ist die Bebauungsplanänderung gemäß § 10 BauGB rechtsverbindlich geworden.
Die Bebauungsplanänderung einschließlich Begründung können während der Sprechstunden im Rathaus der Samtgemeinde Dörpen, Hauptstraße 25, Zimmer 408,von jedermann eingesehen werden und über dessen Inhalt Auskunft verlangt werden.
Die endgültigen Planunterlagen können auch auf der Homepage der Samtgemeinde Dörpen unter der Rubrik Planen, Bauen, Wohnen, Bauleitverfahren, rechtsverbindliche Bebauungspläne der Gemeinde Dörpen eingesehen werden.
Die vollständige Bekanntmachung können Sie hier einsehen.
Die Sprechstunden der Samtgemeindeverwaltung sind wie folgt festgesetzt:
Montag und Dienstag 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr 14.00 Uhr bis 17.45 Uhr
Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr