Bekanntmachung Beschluss Flurbereinigung Kluse
Öffentliche Bekanntmachung
Einleitungsbeschluss Flurbereinigung Kluse
Gemäß § 86 Abs. 1 Nr. 1 und 3 des FlurbG in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBI. I, S. 546), das zuletzt durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBI. I S. 2794) geändert worden ist, wird für Teile der Gemeinde Kluse, Landkreis Emsland, die vereinfachte Flurbereinigung Kluse angeordnet.
Das Flurbereinigungsgebiet ist aus einer Gebietskarte zu ersehen, die mit dem vollständigen Einleitungsbeschluss sowie mit dem Verzeichnis der Verfahrensflurstücke, der Beschränkung der Nutzungs- und Baurechte im Flurbereinigungsgebiet (§ 34 FlurbG) und der Aufforderung zur Anmeldung von unbekannten Rechten (§ 14 FlurbG) in den Verwaltungen der Gemeinden Kluse, Wippingen, Renkenberge und Fresenburg sowie der Samtgemeinde Dörpen zur Einsichtnahme für zwei Wochen nach Bekanntmachung ausliegt.
Die vollständigen Unterlagen können Sie hier einsehen:
Einleitungsbeschluss Flurbereinigung Kluse