Bekanntmachung B-Plan Nr. 79 "Dählen" Gem. Dörpen (Auslegung)
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Dörpen hat die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 79 „Dählen“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplanes mit gestalterischen Festsetzungen und der Entwurf der Begründung liegen in der Zeit vom 17. Mai 2018 bis zum 21. Juni 2018 gemäß § 3 (2) des Baugesetzbuches im Rathaus der Samtgemeinde in Dörpen, Hauptstraße 25, Zimmer 408, 26892 Dörpen, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen vorgebracht werden.
Die Besuchszeiten der Samtgemeindeverwaltung sind wie folgt festgesetzt:
Montag und Dienstag 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr 14.00 Uhr bis 17.45 Uhr
Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Im oben genannten Zeitraum können die Auslegungsunterlagen auch auf der Homepage der Samtgemeinde Dörpen unter der Rubrik Planen, Bauen, Wohnen – Bauleitverfahren – Bebauungsplan (lfd. Verfahren) eingesehen werden.