Bekanntmachung Auslegung Planfeststellung für die befristete Änd. der Staufunktion des Emssperrwerks im Rahmen der regionalen Infrastrukturmaß. Ems
Bekanntmachung
über die Auslegung eines Antrages auf Planfeststellung
für die befristete Änderung der Staufunktion des Emssperrwerks
im Rahmen der Regionalen Infrastrukturmaßnahme Ems
Der Landkreis Emsland, Ordeniederung 1, 49716 Meppen, hat mit Schreiben vom 26.03.2018 für das o. a. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach den §§ 68 ff. des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit den §§ 16 bis 27 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beantragt.
Zuständige Behörde für die Durchführung dieses Planfeststellungsverfahrens und die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens ist der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Direktion, Standort Oldenburg, Ratsherr-Schulze-Straße 10, 26122 Oldenburg.
Im Falle einer positiven Entscheidung ergeht nach § 74 VwVfG ein Planfeststellungsbeschluss.
Die vollständige Bekanntmachung kann hier eingesehen werden.