Bekanntmachung Aufstellung B-Plan Nr. 26 "Gewerbegebiet an der Surwolder Str."
Bauleitplanung der Gemeinde Neubörger
Bebauungsplan Nr. 26 „Gewerbegebiet an der Surwolder Straße“
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Rat der Gemeinde Neubörger hat in seiner Sitzung am 13.02.2018 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Gewerbegebiet an der Surwolder Straße“ beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB bekanntgemacht.
In der Gemeinde Neubörger soll durch die Aufstellung des Bebauungsplanes die Möglichkeit geschaffen werden, verschiedene gewerbliche Betriebe an der „Surwolder Straße“ anzusiedeln.
Gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten.
Eine öffentliche Anhörung zum Bebauungsplan Nr. 26 „Gewerbegebiet an der Surwolder Straße“ findet daher am
Donnerstag, dem 24. Mai 2018, um 9.00 Uhr
im Rathaus der Samtgemeinde Dörpen, Hauptstraße 25, 26892 Dörpen, Bauamt, Zimmer 408, statt.
Während dieser Anhörung wird Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung gegeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Bekanntmachung einschließlich der Kurzbeschreibung zum Bebauungsplan Nr. 26 „Gewerbegebiet an der Surwolder Straße“ auf der Homepage der Samtgemeinde Dörpen www.doerpen.de unter der Rubrik Planen, Bauen, Wohnen, Bauleitverfahren, laufende Verfahren der Gemeinde Neubörger eingesehen werden kann.
Die vollständige Bekanntmachung kann hier eingesehen werden.