Förderrichtlinie des Landes Niedersachsen - Hochwasser-Soforthilfe für Privathaushalte
Veröffentlicht am:
01.03.2024
Anträge können bis zum 22.3. beim Landkreis gestellt werden. Die finanzielle Hilfe gilt für Privatpersonen und Haushalte, die einer akuten Notlage bei der Unterkunft augesetzt sind oder wichtige Gegenstände des Haushalts (z.B. Waschmaschine etc.) ersetzen müssen. Die Soforthilfen sind nicht für nicht für Hochwasser-Schäden an Gebäuden, Infrastruktur oder landwirtschaftlichen Flächen vorgesehen.
Alle ausführlichen Informationen sowie das Antragsformular sind auf der Webseite des Niedersächsischen Umweltministeriums zu finden.