Beantragung von Briefwahlunterlagen
Bürgerinnen und Bürger, die für die kommende Bundestagswahl die Möglichkeit der Briefwahl wahrnehmen möchten, können die entsprechenden Unterlagen ab sofort bis zum 19.02.2025 um 12 Uhr online beantragen.
Unabhängig davon wann der Online-Antrag eingeht verweisen wir bereits jetzt darauf, dass die Versendung der Briefwahlunterlagen frühestens ab dem 03.02.2025 erfolgt. Vor diesem Stichtag werden seitens der Bundeswahlleitung keine Stimmzettel im Rathaus der Samtgemeinde vorliegen, die versendet beziehungsweise herausgegeben werden könnten.
Aus diesem Grund ist auch die persönliche Briefwahl im Rathaus frühestens ab dem 03.02.2025 und bis zum 21.02.2025 um 15 Uhr möglich.
Briefwahlunterlagen können von Wahlberechtigten angefordert werden, die im Wählerverzeichnis der Samtgemeinde Dörpen beziehungsweise der jeweiligen Mitgliedsgemeinden eingetragen sind.