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Aktuelles

[ News ]
10.05.2012
Christi Himmelfahrt, Donnerstag 17.05.2012 bleibt das Dünenbad geschlossen. Freitag, 18.05.2012 ist das Dünenbad von 10.00 - 21.00 Uhr geöffnet. >>>
[ News ]
09.05.2012
Das Rathaus bleibt aufgrund EDV-Arbeiten am Freitag, 18. Mai 2012 geschlossen! Wir bitten um Beachtung! >>>
[ News ]
07.05.2012
Die Grundbesitzabgaben sowie die Gewerbesteuer-Vorauszahlungen für das zweite Quartal 2012 sind am 15.05.2012 fällig. >>>

Schwimmkurs für Kinder

In den diesjährigen Sommerferien findet im Dünenbad Dörpen ein Schwimmkurs für Kinder ab 6 Jahre statt!
Kurstermin: 23.07. - 03.08.2012

Anmeldung werden ab sofort im Dünenbad entgegengenommen.
Tel. 0 49 63 / 42 17

Gesetzliche Nacheichung in der Samtgemeinde Dörpen

In der Samtgemeinde Dörpen findet in der Zeit vom 14. bis 22. Juni 2012 die gesetzliche Nacheichung für eichpflichtige Messgeräte, die nur am Aufstellungsort geeicht werden können, wie Neigungswaagen, Viehwaagen, Messgeräte an Tankstellen sowie andere schwer transportfähige Geräte statt.
Transportable eichpflichtige Messgeräte, Waagen und Gewichte sind dem Eichamt
am 23. bzw. 24. April 2012 in der Zeit von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr im
Feuerwehrhaus Papenburg-Untenende, Buerenweg 19, 26871 Papenburg vorzuführen.
Sollten Messgeräte, die im Jahre 2013 nachzueichen sind, vorhanden sein, so ist zu empfehlen, auch diese schon jetzt wieder nacheichen zulassen, da sie sonst im Laufe des Jahres 2013 an das zuständige Eichamt eingeschickt werden müssen oder die Eichung dort zu beantragen ist, weil die örtliche Nacheichung in den Gemeinden nur alle zwei Jahre stattfinden kann.
Auskunft über Einzelheiten erteilen das Eichamt (Tel.: 04921/93350) oder die Eichbediensteten bei der Nacheichung.
Nicht gültig geeichte eichpflichtige Messgeräte (auch solche, deren Eichung abgelaufen ist) dürfen im geschäftlichen oder amtlichen Verkehr sowie in der Heilkunde weder verwendet noch bereitgehalten werden. Nichtbeachtung dieser gesetzlichen Vorschrift kann eine Geldbuße nach sich ziehen.
Ungeachtet dieser Aufforderung sind alle Verwender von eichpflichtigen Messgeräten hierfür selbst verantwortlich.
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